Ablauf & Kosten Psychotherapie
Kosten Psychotherapie
Eine Psychotherapiestunde dauert 50 Minuten. Um optimale Ergebnisse zu erzielen, sollten die Therapiesitzungen wöchentlich stattfinden. Sitzungen mit signifikanten Bezugspersonen sind auch möglich.
Je nach Problemstellung oder Erkrankung variiert die gesamte Therapiedauer. Bei Kurzzeittherapien geht man von ca. 10 bis 25 Sitzungen aus. Von einer Langzeittherapie spricht man bei Therapien, die 45 bis 80 Sitzungen andauern. Im Vordergrund sollte stehen, dass sich die Therapiedauer bis zur wesentlichen Besserung des Problems erstreckt.
Bei Coaching Gesprächen rechnet man, je nach Thematik, mit ca. 1 – 10 Sitzungen.
Hinweis zum Therapievertrag und zur Kostenübernahme
Ein Therapievertrag wird unmittelbar zwischen Patienten und Psychotherapeuten geschlossen. Das Honorar ist unabhängig vom jeweiligen Kostenträger zu entrichten.
Ich unterstütze Sie gern bei der Erstattung, bitte jedoch zu beachten, dass insbesondere private Krankenversicherungen unterschiedliche Tarife und Vertragsbedingungen haben. Klären Sie daher etwaige Unsicherheiten vorab direkt mit Ihrem Kostenträger.
Honorar
- Einzelsitzung (50 Min.): 153 Euro
- Ausnahmezeitfenster: 186 Euro
Für Termine ab 20:00 Uhr, an Wochenenden oder an Feiertagen wird ein erhöhtes Honorar verrechnet - Coaching (50 Min.): 190 Euro (im Ausnahmezeitfenster 220 Euro). *
- Paartherapie (75 Min.): 220 Euro (im Ausnahmezeitfenster 250 Euro). *
*Die Kosten für Coaching bzw. Paartherapie werden weder von den gesetzlichen noch den privaten Krankenkassen übernommen. Coaching und Therapie von Paaren oder Familien zählen nicht zur Psychotherapie im engeren Sinne. Denn laut Psychotherapeutengesetz handelt es sich bei „psychologischen Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben“ nicht um Psychotherapie.
Kostenzuschuss
Voraussetzungen für einen Kostenzuschuss seitens der Krankenversicherung für eine ambulante Psychotherapie
- Es muss eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegen (ICD-10 Diagnose)
- Die Psychotherapeutin ist in der Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASKG) eingetragen– Zur Webseite psychotherapie.ehealth.gv.at
- Die Honorarnote enthält bestimmte Angaben
- Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung inkl. einer ärztlichen Bescheinigung hat spätestens vor der 2. Sitzung stattgefunden
- Ein Zahlungsnachweis (Honorarbestätigung, Kontoauszug, etc.) wird zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung an den Kostenträger übermittelt.
- Die Antragsstellung erfolgt vor der 11. Sitzung (10 Einheiten sind bewilligungsfrei)
Die Höhe des Zuschusses:
- ÖGK (vormals GKK): 33,70 Euro pro Einzelsitzung
- BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte): 50,20 Euro pro Einzelsitzung
- SVS (vormals SVA- u. SVB-Versicherte): 50,00 Euro pro Sitzung
- Private Krankenversicherungen: Erstattung bis zu 80-100 % des Honorars oder bis zu einem jährlichen Höchstbetrag möglich.
Erstattungsmöglichkeit in Deutschland & in Österreich
Durch meine Privatpraxis in Berlin und Wien kann mit deutschen Privat- sowie mit österreichischen Krankenkassen abgerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass Art und Umfang der Kostenerstattung abhängig vom individuellen Versicherungstarif sind.
Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse.

